SPD fordert Verbot des Pflanzengiftes Glyphosat

Bundespolitik

In einer gemeinsamen Sitzung des Unterbezirksvorstands mit den Vertretern der Ortsvereine der SPD im Landkreis Gießen wurde einstimmig ein Antrag des Ortsvereins Gießen-Mitte verabschiedet, mit dem das Verbot des Pflanzengiftes Glyphosat gefordert wird.

Die Sozialdemokraten im Unterbezirk Gießen fordern die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag auf, die notwendigen Schritte zum Verbot des Einsatzes des Pflanzengiftes Glyphosat zu unternehmen.

Bericht im Gießener Anzeiger vom 28.12.2017

Dazu gehörten sofortige Anwendungsbeschränkungen bis zum Inkrafttreten des Verbots, insbesondere kein Einsatz kurz vor der Getreideernte, außerdem ein Verbot von Glyphosat für den Privatgebrauch, sowie keine Erneuerung der Zulassung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat durch die zuständigen Bundesbehörden.

In der Begründung heißt es, auf mehr als 40 % der Äcker in Deutschland würden Pflanzengifte mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt, um Wildkräuter (Unkraut) zu vernichten. Glyphosat gelange dabei auch ins Grundwasser, in Bäche und Flüsse; Rückstände würden in Brot, Bier, im Trinkwasser, im Urin gefunden.

Die Internationale Behörde für die Krebsforschung (IARC), die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehört, habe Glyphosat als wahrscheinlichen Krebserreger eingestuft. Abgesehen davon entstünden Schäden vor allem in der Natur. Glyphosat zerstörte die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft, denn es töte jede Pflanze, die nicht gentechnisch verändert wurde. Somit werde vielen Bienen und anderen Insekten der Lebensraum genommen. Das wiederum bedrohe Vögel. Auf der Agrarwüste nähmen so ohne natürliche Feinde Schädlinge überhand. Der drastische Rückgang der Zahl von Insekten zeige bereits nach der Verarmung der Natur den Beginn einer Kettenreaktion, die letztlich die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zerstöre.

Mit einem Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzengiften stünde Deutschland nicht allein: Italien, Frankreich, Belgien und Luxemburg seien schon auf dem gleichen Weg.

Die Europäische Union habe den Wirkstoff Glyphosat zwar für weitere fünf Jahre zugelassen. Das sei die Voraussetzung für die Zulassung auf nationaler Ebene. Jedes Produkt, das Glyphosat enthält, brauche also 2018 eine neue Zulassung, das seien in Deutschland 94 glyphosathaltige Pestizide, davon 51 für den Haus- und Kleingarten (Stand 2015). Zuständig seien das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit.

Die landwirtschaftlichen Betriebe müssten bei der Umstellung unterstützt werden, ohne die Agrarchemikalie Glyphosat auszukommen. Möglich sei das mit mechanischer statt chemischer Bodenbearbeitung, Fruchtfolgegestaltung, mit Hecken und Brachflächen, in denen Fressfeinde von Schädlingen leben können.

Glyphosat werde als Unkrautvernichtungsmittel seit 1974 verwendet. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) habe 2015 im Zusammenhang mit der wahrscheinlich krebserregenden Wirkung für Menschen festgestellt, dass "Glyphosat (...) DNA- und chromosomale Defekte in menschlichen Zellen verursacht". Für gentoxische Effekte bestehe nach derzeitiger wissenschaftlicher Meinung kein unschädlicher Schwellenwert. Dieser Effekt müsse für eine weitere, langfristige Zulassung durch weitere unabhängige Studien in den Expositionsszenarien für Menschen sicher ausgeschlossen werden.

 
 

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